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Karibu Garantiebestimmungen für Kinderspielgeräte

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

Sie haben sich für den Kauf eines Karibu-Qualitätskinderspielgeräts entschieden. Ihr Kinderspielgerät hat unser Werk nach sorgfältiger Prüfung und Endkontrolle verlassen.

Die Firma Karibu Holztechnik GmbH gewährt Ihnen daher 5 Jahre Garantie auf Konstruktion und Verarbeitungsqualität. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte Teile kostenlos ersetzt und geliefert. Die durch den Austausch entstehenden Kosten sind im Garantieanspruch nicht enthalten. Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalpackzettel und Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden.

Von der Garantie sind Mängel ausgeschlossen, die bedingt sind durch

  • Eine unseren Anleitungen nicht entsprechende Verwendung des Materials 
  • Schäden aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung während und nach den Montagearbeiten 
  • Unsachgemäße Fundamente und Gründungen 
  • Windgeschwindigkeit über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen 
  • Schneelasten: ca 75 kg/m² / 125 kg/m² (produktabhängig) 
  • Bauseitige Veränderungen am Kinderspielgerät 
  • Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehende Mängel• Unzureichende Pflege des Holzes 
  • Fehlerhafter Holzschutzanstrich 
  • Holzschädigungen/Verfärbungen aufgrund von unzureichender Belüftung 
  • Gewerbliche Nutzung

Bei Farbänderung, Ausfalläste, Harzgallen, Verzug, nicht durchgehende Risse bis 30 cm Länge oder ähnlichen Veränderungen, die zu den natürlichen Eigenschaften des Holzes zählen, besteht kein Beanstandungsgrund.

Für Bepflanzungen ab einer Wuchshöhe von 10 cm muss ein Mindestabstand von 2 m um das Spielgerät eingehalten werden. Dies dient der ausreichenden Belüftung.

Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen nicht unter die Garantiebestimmungen.

Nachfolgende Pflegehinweise sind zu beachten

  • Das Holz darf vor und während der Montage nicht der prallen Sonne oder anhaltender Feuchtigkeit ausgesetzt werden. 
  • Bei Holzelementen die nicht kesseldruckimprägniert sind, müssen Sie vor dem Aufbau einen Bläuesperrgrund und anschließend einen zweifachen 
  • Schutzanstrich auftragen (einer offenporigen Holzschutzlasur). Spätestens alle zwei Jahre sollten Sie einen Schutzanstrich wiederholen. 
  • Bei farbigen und kesseldruckimprägnierten Bauteilen müssen lediglich die naturbelassenen Holzstellen (Sägeschnitte) und Teile nachbehandelt werden. 

Besondere Hinweise bei kesseldruckimprägnierten Produkten

Wenn es zu einem Schimmelpilzbewuchs kommen sollte, handelt es sich hierbei um Ascomycetes (Schlauchpilze) oder Fungi imperfecti (unvollständig bekannte Pilze). Am häufigsten treten die zu den Ascomycetes gehörenden Pencillium- und Aspergillud-Arten auf. Schimmelpilze ernähren sich von Inhaltsstoffen angeschnittener Zellen und organischen Verunreinigungen. Zur Entwicklung wird eine Holzfeuchte von >30% benötigt. Durch eine verzögerte Trocknung wird die Schimmelbildung im Winter begünstigt. Sie wachsen nur an der Oberfläche des Holzes auf und dringen nicht tiefer ins Holzinnere ein. Die Festigkeit des Holzes wird nicht beeinträchtigt, verursacht werden kann eine Holzverfärbung. Nach Austrocknung des Holzes stirbt der Befall ab und kann mechanisch unter Verwendung eines Industriestaubsaugers mit Feinstofffiltern entfernt werden. Alternativ hat sich als Hausmittel das Abwaschen mit einer 5%igen Essigsäurelösung zur Bekämpfung des Schimmels bewährt.

Garantiebedingungen für endbehandelte Gartenhäuser

Bei Verarbeitung der Produkte laut Aufbauempfehlung und Einhaltung der Garantievoraussetzungen garantieren wir während der Garantiedauer von 3 Jahren, dass

  • das Holz nicht vergraut 
  • die Beschichtung nicht großflächig abplatzt (EN ISO 4628-5 Kennwert 3) 
  • keine Fäulnisschäden des Holzes auftreten 
  • kein aufwändiger Renovierungsanstrich notwendig ist

Garantievoraussetzungen

  • Profilholz muss mit ausreichender Hinterlüftung montiert werden (DIN 18516). 
  • Schnittflächen und Stirnholzflächen müssen durch 2 x streichen mit dem jeweiligen Decklack versiegelt werden. 
  • Alle der Witterung ausgesetzten Nagel-, Schraub- oder Klammerstellen müssen nach der Montage einmal mit dem jeweiligen Decklack versiegelt werden. 
  • Beschädigungen durch Bau- oder Montageanleitungen müssen innerhalb von 30 Tagen behoben werden.

Vom Kunden zu berücksichtigen:Einmal pro Jahr muss die Oberfläche auf mechanische Beschädigungen wie zB Hagelschlag überprüft werden. Eventuelle Schadstellen müssen umgehend ausgebessert werden, um größere Folgeschäden zu vermeiden. Holzbauteile sind regelmäßig zu pflegen und zu warten 

Räumliche Gestaltung

Die Garantiezusagen in diesem Dokument haben ausschließlich Geltung auf die Gebiete Österreich, Deutschland und Frankreich.

Gesetzliche Gewährleistung

Die Bedingung dieses Garantiedokuments beschränken nicht die Geltung etwaiger gesetzlicher Gewährleistungsansprüche. 
Ihre Garantieansprüche sowie eventuelle Rückfragen richten Sie bitte an:

Karibu Holztechnik GmbH
Abteilung Kundenservice
Postfach 15 04 53
28094 Bremen

Wir wünschen Ihnen viel Freude an Ihrem neuen Karibu-Produkt!